Teilnahme an einem Programm zur Brustkrebsfrüherkennung

Alle Frauen zwischen 50 und 69/74 Jahren, die in einem Kanton mit Programm zur Früherkennung von Brustkrebs wohnhaft sind, können teilnehmen.

Einladung

Zusammen mit der Einladung wird ausgewogen über die Krebsvorsorge informiert. Die eingeladenen Frauen entscheiden selbst, ob sie am Programm teilnehmen. Eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig.

Kosten

Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt die Untersuchungskosten ohne Anrechnung der Franchise. Für die Frau fallen daher lediglich die Kosten des Selbstbehalts von 10 Prozent an. Dies sind etwa 20 Franken.

Untersuchung

Die Mammografie-Untersuchung wird von einer diplomierten, speziell geschulten Radiologiefachfrau durchgeführt. Diese bespricht mit der Frau gesundheitliche Fragen und führt die Untersuchung durch.

Die Geräte zur Durchführung der Mammografie werden streng kontrolliert. Von jeder Brust werden zwei Aufnahmen in unterschiedlichen Positionen gemacht. Um das Brustgewebe gut darstellen zu können, wird die Brust kurz zusammengedrückt. Dies kann unangenehm, manchmal auch schmerzhaft sein. Der Druck ist aber notwendig, um die Strahlendosis möglichst gering zu halten.

Beurteilung

Die Aufnahmen werden anschliessend von zwei unabhängigen, spezifisch weitergebildeten Radiologinnen / Radiologen beurteilt. Bei der Interpretation der Aufnahmen wird im Rahmen der Früherkennungsprogramme ein hoher Qualitätsstandard verlangt. Es sollten möglichst keine Veränderungen übersehen, aber auch keine harmlosen Schatten als verdächtig bewertet werden.

Bei etwa 95 Prozent der Frauen zeigt die Mammografie keinen Hinweis auf Brustkrebs. Wird eine Auffälligkeit entdeckt, besprechen die Radiologen / Radiologinnen die Bilder untereinander. Diese sog. Konsensuskonferenzen sind sehr wichtig, denn sie steigern die Qualität und die Sicherheit der Befunde im Früherkennungsprogramm. Die Beurteilung der Mammografie-Bilder benötigt daher etwas Zeit.

Mitteilung des Ergebnisses

Das Ergebnis wird den Frauen ca. nach acht Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt. War der Befund unauffällig, erhält die Frau nach 2 Jahren erneut eine Einladung.

Zeigen die Röntgenbilder eine verdächtige Veränderung, die abgeklärt werden muss, erhält auch die von der Frau vor der Mammografie genannte Frauenärztin / der von der Frau genannte Frauenarzt einen Brief mit den Aufnahmen. Die Ärztin / der Arzt bespricht dann mit der Frau die weiteren Schritte. Bei fünf von sechs Frauen stellt sich im Verlauf der Folgeuntersuchungen heraus, dass es sich um harmlose Gewebeveränderungen handelt und Brustkrebs ausgeschlossen werden kann. Erhärtet sich der Verdacht auf Brustkrebs, werden mit der Patientin die weiteren therapeutischen Schritte besprochen und medizinische und psychologische Betreuung angeboten.